März
Ausschlussklausel: Die Veranstalter*innen behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschliessen. Das gilt ebenso für Personen, die rechtsradikale Symbolik und Bekleidungsmarken zur Schau stellen, insbesondere gilt dies für die Modemarke Thor Steinar.